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Satzung

Hausordnung
1. Die Wohnräume werden von den Mietern, im Folgenden „Gäste” genannt, für Tag und Nacht vermietet.
2. Der Vermietungstag beginnt um 15:00 Uhr und dauert bis 10:00 Uhr am nächsten Tag. Falls der Gast bei der Mietung des Zimmers die Dauer seines Aufenthalts nicht angegeben hat, nimmt man an, dass er das Zimmer für einen Mietstag gemietet hat.

3. Der Gast darf nicht das Zimmer an andere Personen – auch während der Dauer der Zimmermiete – übergeben.
4. Die in der Villa nicht gemeldeten Personen dürfen nicht im Objekt bleiben.
5. Wir können die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorigen Aufenthalts diese Hausordnung grob verletzt hat, indem er einen Schaden im Hotel- oder Gästeeigentum, einen Schaden gegenüber den Gästen, dem Hotelpersonal oder anderen Personen verursacht hat.
6. Wir erbringen Leistungen gemäß unserer Objektskategorie. Falls der Gast Einwände hinsichtlich der Qualität unserer Leistungen hat, wird er gebeten, sie dem Hausherrn zu melden.
7. Wir tragen keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Fahrzeugen, kostbaren Sachen, anderen wertvollen Sachen oder Gegenständen, bzw. Gegenständen, die wissenschaftlich wertvoll sind oder einen Kunstwert haben.
8. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. In dieser Zeit sind die Personen, die die Leistungen des Hotels nutzen, dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie die Ruhe anderer Gäste nicht stören.
9. Wegen der Brandschutzsicherheit dürfen in den Zimmern keine Tauchsieder, Bügeleisen und andere Elektrogeräte, die nicht Bestandteil der Zimmerausstattung sind, benutzt werden. Diese Regel betrifft nicht Ladegeräte sowie Netzadapter für Rundfunk-, Fernsehgeräte und Computer. Der Gast darf nicht Zigarettenstummel und verbrauchte Streichhölzer in den Abfallkorb werfen, leicht entzündbare, ätzende oder stinkende Materialien hineintragen und aufbewahren, Zigaretten im Zimmer und in anderen Räumen rauchen.
10. Vor dem Verlassen des Zimmers oder Schlafengehen soll der Gast die Wasserhähne zudrehen, das Fenster schließen oder es sperren zwecks Sicherung gegen Beschädigung im Fall vom Gewitter, Sturm oder anderen atmosphärischen Phänomenen, sowie die mit Strom betriebenen Geräte abschalten.
11. Der Gast trägt volle materielle Verantwortung für Beschädigungen oder Zerstörung von Ausstattungsgegenständen und technischen Einrichtungen aller Art, die infolge seiner Schuld oder der Schuld der ihn besuchenden Personen entstanden sind.
12. Sollten die Bestimmungen dieser Hausordnung verletzt werden, können wir die weitere Erbringung von Leistungen verweigern, und zwar der Person, die sie verletzt hat. Solche Person ist verpflichtet, die Forderungen des Personals oder des Hausherrn unverzüglich zu erfüllen, insbesondere soll sie für die entstandenen Schäden und Zerstörungen zahlen und das Hotelgelände verlassen.
13. Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die im Zimmer von dem das Hotel verlassenden Gast gelassen worden sind, werden auf seine Kosten auf die angegebene Adresse versandt. Falls keine Anweisung erfolgt, werden wir diese Gegenstände 3 Monate lang aufbewahren.
14. Die Abrechnung der Aufenthaltsgebühr erfolgt am ersten Tag. Die eingezahlten Geldbeträge für den gebuchten Erholungstermin werden von uns nicht erstattet.